Prüfungen 2025

 

Bringtreueprüfung  Revier Kopfing

 

Termin:                       Samstag, 29.03.2025

Zusammenkunft:          12.00 Uhr, Gasthaus zur Post, 4794 Kopfing

Prüfungsleitung:           Franz Reinthaler, 4794 Kopfing, 0676/9293177

Stellvertreter:               Manfred Lang, 4761 Enzenkirchen, 0664/73517453

Nenngebühr:                Euro 50,00 / Nichtmitglieder der ARGE Euro 70,00

Zugelassene Wildart:    Fuchs, Hase, Fasan, Wildente (Wild wird gelost)

Mindesalter d.Hundes: 18 Monate

Mitzubringen sind:        Wild, Ahnentafel, Impfzeugnis

Zugelassene Anzahl:    min. 4 - max. 10 Hunde

 

Nennungen mit Einzahlungsnachweis sind bis spätestens 3 Wochen vor der Prüfung 

an die Geschäftsstelle zu richten. Gültige Jagdkarte ist mitzubringen.

 

 

 

 

Anlagenprüfung  Revier Dorf an der Pram

 

Termin:                      Samstag, 26.04.2025

Zusammenkunft:         07.00 Uhr, GH Dorf.Wirt, 4751 Dorf 3

Prüfungsleitung:          Karl Gruber, 4774 St. Marienkirchen, 0650/5353554

Stellvertreter:              Roman Hosner, 4772 Lambrechten, 0664/6265653

Nenngebühr:               Euro 50,00 / Nichtmitglieder der ARGE Euro 70,00

Mitzubringen sind:       Ahnentafel, Impfzeugnis, Gewehr und Patronen

 

Nennungen mit Einzahlungsnachweis sind bis spätestens 3 Wochen vor der Prüfung

an die Geschäftsstelle zu richten. Gültige Jagdkarte ist mitzubringen.

 

 

Schweißsonderprüfung Revier Esternberg

- mit Fährtenschuh (SPFS)

- mit Richterbegleitung (SSP)

 

Termin:                      Samstag, 16.08.2025

Zusammenkunft:         07.00 Uhr, GH Hubinger, 4092 Esternberg

Prüfungsleitung:          Rainer Schlipfinger, 4785 Freinberg, 0699/81886966

Stellvertreter:              Herbert Ringer, 4773 Eggeding, 0681/10315520

Nenngebühr:               Euro 70,00 / Nichtmitglieder der ARGE Euro 90,00

Fährten:                      Rehwildschweiß / Schwarzwild 

Mitzubringen sind:       Ahnentafel, Impfzeugnis

Zugelassene Anzahl:   min. 4 - max. 10 Hunde

Teilnahmeberechtigt:    Jagdgebrauchshunde aller Rassen, die im Stammbuch

                                  ihrer Rasse eingetragen sind. Mindestalter der Hunde 

                                  ist 18 Monate.

 

Nennungen mit Einzahlungsnachweis sind bis spätestens 3 Wochen vor der Prüfung

an die Geschäftsstelle zu richten. Gültige Jagdkarte ist mitzubringen.

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Feld- u. Wasserprüfung  Revier Diersbach

 

Termin:                      Samstag, 13.09.2025

Zusammenkunft:         07.00 Uhr, GH Wirt z`Wöging, 4776 Diersbach, Herrnberg 5

Prüfungsleitung:          Franz Schörgendorfer, 4084 St. Agatha, 0664/2557427

Stellvertreter:              Walter Hauer, 4773 Eggerding, 0676/9385281

Nenngebühr:               Euro 65,00 / Nichtmitglieder der ARGE Euro 85,00

Mitzubringen sind:       Ahnentafel, Impfzeugnis, Schleppwild, Gewehr und Patronen

Zugelassene Anzahl:   max. 21 Hunde

 

Nennungen mit Einzahlungsnachweis sind bis spätestens 3 Wochen vor der Prüfung

an die Geschäftsstelle zu richten. Gültige Jagdkarte ist mitzubringen.

 

 

 

 

"Karl Kapfhammer Gedächtnis VGP" Revier Münzkirchen

 

Termin:                             Freitag, 26.09.2025, 12.00 Uhr und

                                Samstag, 27.09.2025, 07.00 Uhr

Zusammenkunft:            GH Kapfhammer, 4792 Münzkirchen, 07716/72470

Prüfungsleitung:             Johannes Gruber, 4770 Andorf, 0676/7214566

Stellvertreter:                   Manfred Witzeneder, 4761 Enzenkirchen, 0664/5022226

Schweißarbeit:                Rehwildschweiß gespritzt,

Fuchs Hindernis:            Naturhindernis

Nenngebühr:                   Euro 100,00 ( 120,00 mit Schweißzusatz ) Nichtmitglieder der

                                           ARGE Euro 120,00/140,00

Mitzubringen sind:          Ahnentafel, Impfzeugnis, Schleppwild, Gewehr und Patronen

Zugelassene Anzahl:      15 Hunde

 

 

WICHTIG FÜR ALLE PRÜFUNGEN !

 

Nenngelder sind auf das Konto der Raiffeisenbank Region Schärding - Zweigstelle Wernstein, spätestens 3 Wochen vor der Prüfung, zu überweisen.

Gültige Tollwutschutzimpfung ist Pflicht !

 

Für Schäden, welche vom Hund verursacht werden, haftet der Hundeführer.

Geprüft wird nach der derzeitig gültigen Prüfungsordung des ÖJGV.

 

 

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